DAUERREZEPT / WIEDERHOLUNGSREZEPT

Für verschreibungspflichtige Medikamente erhalten gesetzlich Versicherte in Zukunft elektronische (e-) Rezepte. Davon ausgenommen sind bisher noch Privatrezepte, Hilfsmittelverordnungen und BtM-Rezepte. 

 

Bitte beachten Sie: Wir benötigen weiterhin am Anfang jedes Quartals einmal Ihre aktuell gültige Versichertenkarte, um diese einzulesen und Rezepte ausstellen zu können.

 

Wenn Sie Ihre Dauermedikamente telefonisch oder elektronisch anfordern, ist das Rezept wie bisher erst am nächsten Tag abholbereit. Das Rezept ist  nicht direkt nach dem Anruf schon fertig! Wie bisher muss eine Ärztin / ein Arzt das Rezept kontrollieren und digital unterschreiben. Daher dauert die Rezept-Erstellung genauso lange wie bisher.

Bei der Abholung in Ihrer Wunschapotheke reicht das Einlesen Ihrer Krankenkassenkarte oder die gematik e-Rezept App.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass gegebenenfalls Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden muss.

 

Neue Medikamente können weiterhin nicht per Telefon oder E-Mail bestellt werden, sondern benötigen einen persönlichen Arzttermin und/oder einen aktuellen Facharztbericht.


ONLINE REZEPTFORMULAR

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


REZEPT-TELEFON

Sie können Rezepte telefonisch unter der +49 9443 / 91250 anfordern.

 

Es folgt eine Bandansage: nach Aufforderung drücken Sie auf Ihrem Telefon die Taste "1"

Dadurch wird ihre Wartezeit in der Warteschleife verkürzt.

 

Verwenden Sie dies bitte ausschließlich für Rezeptanforderungen.


WARUM WERDE ICH GEBETEN, EINEN ARZTTERMIN ZU VEREINBAREN?

Seit Jahren nehme ich das gleiche Medikament ein oder bekomme eine Verordnung für Krankengymnastik, häusliche Pflege et cetera. Ist ein persönlicher Besuch in der Praxis für ein neues Rezept oder eine neue Verordnung wirklich erforderlich?

 

Zur ärztlichen Sorgfaltspflicht gehört, dass Wiederholungsrezepten und -verordnungen regelmäßig überprüft werden. Hierbei geht es nicht nur um die Dosierung bzw. Verordnungsmenge. Bei vielen Medikamenten wird eine regelmäßige Kontrolle von Blutwerten, eine körperliche Untersuchung oder andere medizinische Untersuchungen empfohlen. Dadurch sollen unter anderem Nebenwirkungen oder nicht zielführende oder unzweckmäßige Verordnungen rechtzeitig erkannt werden. Manchmal müssen Medikamente auch wieder abgesetzt oder Verordnungen angepasst oder pausiert werden.


Datenschutzhinweis zur Online-Bestellung von Wiederholungsrezepten

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten, die Sie uns im Rahmen einer Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen, werden bei uns gespeichert und im Rahmen der Kontaktaufnahme verarbeitet. Hier handelt es sich in der Regel um Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum. Wir nutzen Ihre Daten, um Ihre Rezeptbestellung zu bearbeiten und für eigene Zwecke, geben diese jedoch nicht an Dritte weiter. Der Nutzung Ihrer persönlichen Daten können Sie jederzeit durch schriftliche Mitteilung oder per E-Mail an uns widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerrufs werden wir die weitere Verwendung Ihrer Daten und die Zusendung von Informationen umgehend einstellen. Veränderungen unserer Praxis sowie Gesetzesänderungen können unsere Datenschutzbedingungen beeinflussen. Diese werden wir entsprechend aktualisieren und an dieser Stelle veröffentlichen.