Terminvergabe

Sie möchten keine langen Wartezeiten?

Unsere Terminpatienten haben kürzere Wartezeiten! Wir werden uns bemühen, für Sie einen zeitnahen Termin anzubieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiterinnen je nach Beratungsanlass die Dringlichkeit Ihres Anliegens einordnen und dies auf die Terminvergabe Einfluss hat.

 

Wenn Sie innerhalb weniger Tage unsere Ärztinnen sprechen müssen, dann kommen Sie aktuell bitte während unserer offenen Sprechstunde. Sie können gerne telefonisch erfragen, ob kurzfristig ein Termin frei geworden ist oder wie lange die Wartezeit aktuell betragen würde.

 

Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, sind wir nur einen Anruf (09443 / 91250), ein Kontaktformular oder eine E-Mail (info@arztpraxis-abensberg.de) entfernt.

 

Telefonisch erreichbar sind wir

Montag - Freitag         7:45 - 11:30 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag     15:00 - 17:30 Uhr

 

Nachrichten über das Kontaktformular und per E-Mail werden einmal täglich abgearbeitet.

 


Bitte bringen Sie immer Ihre Krankenkassenkarte mit!

WARUM?

Einmal im Quartal muss die Krankenkassenkarte bei uns eingelesen werden, weil wir Ihnen ansonsten keine Rezepte, Verordnungen oder Formulare ausstellen können und für unsere Arbeit nicht bezahlt werden. 

Durch das elektronische Rezept, benötigen Sie Ihre Versichertenkarte zudem auch für das Abholen von Medikamenten in Ihrer Wunschapotheke - sollten Sie nicht über die gematik-App verfügen.

Nehmen Sie Ihre Krankenkassenkarte also am besten immer mit! Zum Einkaufen geht man schließlich auch nicht ohne Bargeld oder Bankkarte...

 

WENN ICH MEINE KRANKENKASSENKARTE VERGESSEN HABE?

 

Dann müssen Sie vor einer Arztbehandlung einen aktuellen Versicherungsnachweis für dieses Quartal telefonisch bei Ihrer Krankenkassen anfordern. Wenn Sie die App Ihrer Krankenkasse installiert und aktiviert haben, können Sie die Übermittlung einer Ersatzbescheinigung an unsere KIM-Adresse anfordern (Informationen an unserer Anmeldung).

 

Wenn Sie seit Jahren bei uns Patient*in sind und es uns aufgrund Ihres aktuellen Gesundheitszustandes nicht zumutbar erscheint,  Sie wieder nach Hause zu schicken, um Ihre Krankenkassenkarte zu holen, oder Ihnen dies zum ersten Mal passiert, können wir Sie notfalls auch vorerst ohne aktuellen Versichertennachweis behandeln. Dann vertrauen wir darauf, dass Sich Ihre Versicherung nicht geändert hat. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte im selben Quartal dann zeitnah zum Einlesen in unserer Praxis vorbei.

Wenn Sie schon öfter Ihre Krankenkassenkarte vergessen haben und wir Sie in der Vergangenheit schriftlich zum Vorbeibringen der Versichertenkarte aufgefordert haben, behalten wir uns in Zukunft das Recht vor, eine sofortige Behandlung (außer im Notfall) zu verweigern und Sie erst beim Mitbringen der Versichertenkarte zu behandeln. Das fällt uns nicht leicht, aber  unsere Mitarbeiterinnen verbringen ansonsten jedes Quartal mehrere Stunden damit, Sie zum Vorbeibringen Ihrer Krankenkassenkarte aufzufordern. Das ist in Zeiten von Personalmangel und zunehmender Bürokratisierung kein sinnvoller Einsatz von Arbeitszeit.

Wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte nicht nach zwei schriftlichen Aufforderungen vorbeibringen, werden wir Ihnen Ihre Behandlung in unserer Praxis privat in Rechnung stellen und Sie dürfen dann gerne mit Ihrer Krankenkasse das Einreichen dieser Rechnung zur Kostenerstattung kontaktieren.

 

Wenn Sie ein*e Neupatient*in sind, dann werden wir Sie im Notfall natürlich trotzdem behandeln. Sie erhalten dann eine Privatrechnung, die Sie sofort bei uns bezahlen müssen. Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit und ohne Versicherungsinformationen können wir nicht wirtschaftlich arbeiten.

 

Wenn Sie Privatpatient*in sind, dann betrifft Sie dies alles nicht, da private Krankenkassen anders organisiert sind.

 

Wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte verloren haben, dann müssen Sie vor einer Arztbehandlung einen aktuellen Versicherungsnachweis für dieses Quartal telefonisch bei Ihrer Krankenkassen anfordern. Wenn Sie die App Ihrer Krankenkasse installiert und aktiviert haben, können Sie die Übermittlung einer Ersatzbescheinigung an unsere KIM-Adresse anfordern (Informationen an unserer Anmeldung).