das e(lektronische)-rezept ab 01.01.2024

Ab sofort können wir Ihnen für verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich als elektronische (e-) Rezepte ausstellen. Das gewohnte "rosa" Kassenrezept wird Ihnen nicht mehr ausgehändigt. Davon ausgenommen sind bisher noch Privatrezepte, Hilfsmittelverordnungen und BtM-Rezepte. Diese Neuerung soll sowohl für Patient*Innen als auch für Praxen Prozesse effizienter gestalten.

 
Bitte beachten Sie: Wir müssen weiterhin am Anfang jedes Quartals einmal Ihre aktuell gültige Versichertenkarte einlesen, um Rezepte ausstellen zu können.

Wenn Sie Ihre Dauermedikamente telefonisch oder elektronisch anfordern, ist das Rezept wie bisher erst am nächsten Tag abholbereit. Das Rezept ist  nicht direkt nach dem Anruf schon fertig! Wie bisher muss eine Ärztin / ein Arzt das Rezept kontrollieren und digital unterschreiben. Daher dauert die Rezept-Erstellung genauso lange wie bisher! (Neue Medikamente können weiterhin nicht per Telefon oder E-Mail bestellt werden, sondern benötigen einen persönlichen Arzttermin und/oder einen aktuellen Facharztbericht.)
 
Wenn in der Sprechstunde Medikamente für Sie verschrieben werden, erfolgt die Übermittlung des Rezepts sofort elektronisch und wird sicher auf einem Server gespeichert.

Bei der Abholung in Ihrer Wunschapotheke reicht das Einlesen Ihrer Krankenkassenkarte aus.
 
Alternativ können Sie das Rezept mittels der E-Rezept gematik App oder der ePA App Ihrer Krankenkasse vorlegen.

Weitere Informationen und ein informatives Video finden Sie [hier].

Praktischer Tipp: Mit der "E-Rezept" App oder der ePA App Ihrer Krankenkasse behalten Sie stets den aktuellen Stand Ihrer Medikamentenanfrage im Blick und sehen sofort, wenn Ihr Rezept zur Abholung bereit ist.