Akute Erkrankung

Infekt, Schmerzen, (Arbeits-)Unfall

Echte Notfälle haben bei uns Vorrang und können auch zu Verzögerungen bei Terminen führen.

 

Bei akuten Beschwerden dürfen Sie auch ohne Termin zur offenen Sprechstunde in unsere Praxis kommen.

 

Für unsere PatientInnen bieten wir täglich eine offene Sprechstunde und eine Infektsprechstunde an.

 

Unsere offene Sprechstunde (ohne Termin):

Montag         08:00 - 9:15 Uhr      & 16:00 - 16:45 Uhr

Dienstag       10:00 - 10: 45 Uhr   & 17:00 - 17: 45 Uhr

Mittwoch      10:00 - 10: 45 Uhr

Donnerstag  08:00 - 9:15 Uhr      & 16:00 - 16:45 Uhr

Freitag           9:30 - 10: 45 Uhr

 

Tägliche Infekt-Sprechstunde     11:00 - 11:45 Uhr

 

Außer im Notfall kann die Wartezeit ohne Termin 1-2 Stunden betragen.

 

30 Minuten vor Ende der Sprechstunde werden Sie außer im Notfall nicht mehr ohne Termin einen Arzt sprechen können.


AKUTER INFEKT & KRANKSCHREIBUNG

Leiden Sie unter einem akuten Infekt, wie beispielsweise einer Erkältung oder Magen-Darm-Beschwerden? 

 

Für unsere Patient*Innen bieten wir täglich eine Infektsprechstunde von 11:00 bis 11:45 Uhr an.

 

Informieren Sie unsere Mitarbeiter an der Anmeldung über Ihren Infekt und tragen Sie bitte einen Mund-Nasenschutz in unseren Praxisräumen!

 

NEU seit 12/2023: Wenn Sie eine persönliche Untersuchung aufgrund nur leichter Beschwerden nicht wünschen, sondern lediglich eine Krankschreibung benötigen, besteht auch die Möglichkeit eines telefonischen Gesprächs. Gerne können Sie hierfür einen Rückruf-Termin vereinbaren. Dieses Angebot steht ausschließlich Patient*Innen zur Verfügung, die in unserer Praxis bereits bekannt sind.

Bitte denken Sie daran, dass für die Ausstellung von Rezepten und Bescheinigungen Ihre Krankenkassenkarte einmal im Quartal vorgelegt werden muss.


Arbeitsunfall

Haben Sie Beschwerden nach einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zu oder von der Arbeit? Bitte teilen Sie uns dies an der Anmeldung direkt mit! 

Für Arbeitsunfälle ist Ihre Berufsgenossenschaft (BG) und nicht Ihre Krankenversicherung zuständig. Hierfür müssen wir vor der Behandlung noch ein paar Informationen über Ihre Arbeit erfassen, da wir einen Bericht für die BG erstellen müssen.